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Kostenrechner

Die Kosten

Durch das Modernisierungsgesetz und durch die Gesundheitsreform hat es seit dem 01.01.2004 einige Änderungen und Einschnitte auch für Krankentransporte gegeben. Bisher konnte durch den behandelnden Hausarzt oder einen niedergelassenen Facharzt ein Krankentransport verordnet werden, wenn eine Beförderung mit privaten oder öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund bestimmter Behinderung nicht möglich war.

Das ist nach dem 01.04.2004 nur noch mit Genehmigung durch die jeweilige Krankenkasse möglich. Generell werden Krankentransporte für ambulante Behandlungen, selbst wenn sie durch einen Arzt verordnet werden, nicht mehr von den Krankenkassen übernommen. Die Krankentransporte zu ambulanten Behandlungen müssen daher seit dem 01.01.2004 durch die Patienten selber getragen werden.

 

 



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